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Die Arbeit als Heimbeirat

Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung

Die Arbeit als Bewohnerbeirat

 
BewohnerbeiratAls Bewohnerbeirat machen Sie eine wichtige Arbeit. Sie kümmern sich um die Probleme Ihrer Mitbewohner, nehmen Beschwerden entgegen, organisieren Feste und Veranstaltungen und tauschen sich über aktuelle Themen, die das Wohnheim betreffen, aus.


EinrichtungUnd Sie vertreten die Interessen Ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gegenüber der Einrichtungsleitung. Dies ist ein wichtiger Bereich der Selbstvertretung.


Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein Der Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein unterstützt Bewohnerbeiräte und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer bei ihrer Arbeit.


ArbeitskreiseDie Bewohnerbeiräte und Unterstützerinnen und Unterstützer treffen sich regelmäßig zu einem landesweiten Arbeitskreis. Der Arbeitskreis trifft sich 2 Mal im Jahr. Bei den Treffen sprechen sie über aktuelle Themen, zum Beispiel Leichte Sprache, Wie leite ich eine Sitzung? und das neue Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.


ErfahrungsaustauschDie Bewohnerbeiräte sprechen über ihre Erfahrungen und berichten über Probleme bei ihrer Arbeit. Die Unterstützerinnen und Unterstützer tauschen sich auch in einer Gruppe über ihre Arbeit aus.



Landesweites Treffen der Heimbeiräte1 Mal im Jahr findet ein Landesweites Treffen der Bewohnerbeiräte und Unterstützerinnen und Unterstützer statt. Das Treffen dauert 3 Tage. Die Bewohnerbeiräte hören Vorträge und bilden sich in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen fort. Die Unterstützerinnen und Unterstützer haben eine eigene Arbeitsgruppe.


TermineEs ist wichtig, dass die Selbstvertretung von Bewohnerbeiräten gestärkt wird und Bewohnerbeiräte sich regelmäßig fortbilden.
Die Termine für den nächsten Arbeitskreis der Bewohnerbeiräte in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
 

Sie haben Fragen zum Thema Bewohnerbeiräte? Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

N.N.

Stelle wird in Kürze neu besetzt.
 
 
 
 
 

INFO:
Seit dem 01. August 2009 gilt in Schleswig-Holstein das Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz (SbStG).
Den Begriff "Heim" gibt es jetzt nicht mehr.
"Heime" heißen jetzt "Stationäre Einrichtungen".
Der "Heimbeirat" heißt jetzt "Bewohnerbeirat" oder "Beirat".


Hier finden Sie den Gesetzestext:

 
 
 
© 2009 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kastanienstraße 27, 24114 Kiel E-Mail: info [at] lebenshilfe-sh [dot] de