Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung bedeutet:
- dass Sie Ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen,
- dass Sie die Interessen einer ganzen Gruppe vertreten,
- dass Sie zum Beispiel als Bewohnerbeirat oder Werkstattrat arbeiten,
- dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und einfordern,
- dass Sie andere Menschen unterstützen, aber selbst auch Unterstützung bekommen,
- dass Sie Verantwortung für Ihr eigenes Leben übernehmen,
- dass Sie in allen Lebensbereichen Wahlmöglichkeiten haben und eigene Entscheidungen treffen,
- dass Sie sich für die Umsetzung von Inklusion einsetzen,
- dass Sie bei politischen Entscheidungen mitreden und mitwirken,
- dass Sie überall mitreden und mitbestimmen, wo es um Menschen mit Behinderung geht.
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