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Selbstvertretung

Selbstvertretung

 
Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung bedeutet:

  • dass Sie Ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen,
  • dass Sie die Interessen einer ganzen Gruppe vertreten,
  • dass Sie zum Beispiel als Bewohnerbeirat oder Werkstattrat arbeiten,
  • dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und einfordern,
  • dass Sie andere Menschen unterstützen, aber selbst auch Unterstützung bekommen,
  • dass Sie Verantwortung für Ihr eigenes Leben übernehmen,
  • dass Sie in allen Lebensbereichen Wahlmöglichkeiten haben und eigene Entscheidungen treffen,
  • dass Sie sich für die Umsetzung von Inklusion  einsetzen,
  • dass Sie bei politischen Entscheidungen mitreden und mitwirken,
  • dass Sie überall mitreden und mitbestimmen, wo es um Menschen mit Behinderung geht.
Weitere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie weiter unten. Klicken Sie dafür bitte mit der linken Maustaste auf das Symbol oder das Wort neben dem Symbol.
 
 
 
 
 

Sie haben Fragen rund um den Bereich der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung? – Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gern.

N.N.

Stelle wird in Kürze neu besetzt.
 
 
 
 
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