Für viele Familien ist ein Erbfall eine große Herausforderung. Das liegt oft allein daran, dass kein oder kein eindeutiges Testament vorliegt.
Viele Menschen scheuen sich vor dem Verfassen ihres letzten Willens und schieben die Angelegenheit immer wieder auf. Dabei hat ein Testament zur rechten Zeit überhaupt nichts Beängstigendes. Im Gegenteil: Wer ein Testament verfasst, handelt verantwortungsvoll und weitblickend, in seinem eigenen Sinne wie auch in dem seiner Erben.
Wenn im Todesfall kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Und wenn keine gesetzlichen Erben ermittelt werden können, erbt der Staat.
Mit einem Testament hingegen können Sie eine bewusste Entscheidung treffen, wem Ihr Vermögen zugute kommen soll. Und mit der Hinterlegung beim Amtsgericht oder bei einer Person Ihres Vertrauens stellen sicher, dass Ihr Wille dann auch wirklich Berücksichtigung findet.
Sie können nicht nur Ehepartner, Kinder oder Angehörige als Erben einsetzen, sondern auch eine gemeinnützige Organisation wie die Lebenshilfe.
Was Sie beachten müssen, haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengefasst:
"Füreinander da sein - In die Zukunft wirken" Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Dr. Karen Strehlow zur Verfügung: