Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Ziel der Lebenshilfe ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm soviel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (
www.lebenshilfe.de) wurde 1958 von Eltern und interessierten Fachleuten in Marburg gegründet. Die Lebenshilfe ist zugleich Eltern- und Selbsthilfeverein, Fachverband und Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.
Bundesweit ist die Lebenshilfe in Orts- und Kreisvereinen sowie Landesverbänden organisiert. Der Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein hat 1964 mit seiner Arbeit begonnen.