Die
Lebenshilfe Stiftung Schleswig-Holstein wurde 1996 durch den Landesverband der Lebenshilfe gegründet. Sie ist vom Innenministerium genehmigt worden. Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Stadt Kiel. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke und beachtet die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Stiftungsgesetzes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:
Kastanienstraße 27 - 24114 Kiel
E-Mail:
info [at] lebenshilfe-sh [dot] de
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit geistiger Behinderung, in Schleswig-Holstein.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Unterstützung in besonderen Notlagen
- Gewährung von Beihilfen für Freizeit und Sport
- Förderung von Teilhabemaßnahmen
- Förderung von Bildung und Fortbildung
Ansprechpartner: siehe rechte Spalte.
Stiftung „Selbstbestimmt Leben in Ostholstein“.
Diese Stiftung ist eine unselbstständige „Treuhand-Stiftung“ der Lebenshilfe-Stiftung Schleswig-Holstein, initiiert durch die Ostholsteiner Behindertenhilfe und die Lebenshilfe Ostholstein e. V.
Stiftung der Lebenshilfe Kreisvereinigung Plön:
http://www.lebenshilfe-ploen-kv.de/stiftung
Stiftung der Lebenshilfe Neumünster:
http://www.stiftung-neumuenster.de/html/stiftung.html
Stiftung der Lebenshilfe Lübeck:
http://www.lebenshilfe-luebeck.de/
Stiftung Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow:
http://www.lhw-verbund.de