Montag, 20. Mai 2019

Bundestag hebt Wahlausschluss auf

Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Bereits bei der Europawahl am 26. Mai 2019 dürfen Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung mitbestimmen.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Auf lebenshilfe.de finden Sie weitere Informationen.

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