Bundestag hebt Wahlausschluss auf
Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Bereits bei der Europawahl am 26. Mai 2019 dürfen Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung mitbestimmen.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Montag, 20. Mai 2019
Die Neuregelung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Bereits bei der Europawahl am 26. Mai 2019 dürfen Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung mitbestimmen.
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