Lebenshilfe Info: Ausgabe 01-2024
Ausgabe 01-2024 des Newsletters der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen Nachteilsausgleiche beanspruchen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass die Schwerbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid nachgewiesen werden.
Pflegeversicherung und entlastende Hilfsangebote
Alle Pflegedürftigen erhalten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII
Anspruch auf Leistung der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII haben.
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